Im Juli 2018 reichte das Komitee zur Abschaffung des Tanzverbotes einen Memorialsantrag ein, der die Durchführung von Sportveranstaltungen, Konzerten, Partys oder weitere Arten von Veranstaltungen an den fünf hohen Feiertagen erlauben sollte. Hinter der Überarbeitung des Ruhetagsgesetzes stehen auch voll und ganz die Jungfreisinnigen Glarus und engagieren sich im erwähnten Komitee.
In dieser Woche unterbreitete der Regierungsrat einen Lösungsvorschlag, welche weniger weit geht und die Durchführung von Tanz- und Sportveranstaltungen, an hohen Feiertagen, nur in geschlossenen Räumen erlauben würde.
Die Jungfreisinnigen Glarus stellen sich grundsätzlich nicht gegen eine Kompromisslösung. Jedoch äussern sie Bedenken bezüglich des vorliegenden Lösungsvorschlags des Regierungsrates. Für sie sind noch zu viele Rechtsunsicherheiten und versteckte Einschränkungen vorhanden.
Die Jungfreisinnigen stellen sich die Fragen, was der Regierungsrat konkret unter «geschlossenen Räume» versteht? Würde eine Veranstaltung nicht genehmigt, wenn aus Grund des Rauchverbotes vor dem Lokal geraucht würde, da dies unter Umständen die gebotene Ruhe stört? Oder wie handhabt der Regierungsrat Liegenschaften, in welcher sich sowohl Veranstaltungsstätten, wie auch Wohnräume befinden? Wäre es in solchen Liegenschaften weiterhin verboten, Veranstaltungen durchzuführen?
Daher fragen sie den Regierungsrat an, ob er sich zu diesen Punkten Gedanken gemacht hat und wenn ja, zu welchem Entschluss er gekommen ist.
Die Jungfreisinnigen Glarus unterstützen grundsätzlich einen liberalen Kompromiss, sind jedoch klar gegen Rechtsunsicherheiten und versteckte Einschränkungen.