Ja zur Gleichbehandlung aller sozialen Organisationen
Das soziale Engagement der Kirchen für die Allgemeinheit ist unumstritten, auch für uns Jungfreisinnige. Vielfach wurde in der Vergangenheit behauptet, die Jungfreisinnigen seien gegen die Kirche und die christlichen Werte in unserer Gesellschaft. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Was wir fordern, ist mehr Transparenz und Mitspracherecht bei der Ausgabe dieser Steuergelder. Für uns ist klar, dass die Finanzierung des sozialen Engagements der Kirche auch künftig gesichert sein soll. Dies könnte beispielsweise via Leistungsaufträge geschehen. Einziger Unterschied ist, dass wir Glarnerinnen und Glarner entscheiden können, für welche Leistungen die Kirchen Steuergelder erhalten sollen. Oder ob wir einzelne Aufgaben anderweitig finanzieren wollen, in dem wir diese zum Beispiel an andere Vereine und Organisationen vergeben, da diese im konkreten Einzelfall allenfalls geeigneter sind diese Aufgabe auszuführen.  Denn es ist uns ein Anliegen, dass künftig auch andere Vereine und Organisationen, welche viel soziale Arbeit leisten, gleichermassen entschädigt werden. Damit dies möglich ist, muss die Steuerhoheit jedoch einzig und allein beim Gemeinwesen liegen.

Bereits heute kennen neun Kantone keine Kirchensteuerpflicht für juristische Personen und trotzdem ist das Bestehen der Kirchen gesichert. So wird es auch im Kanton Glarus nicht anders sein.

Wir Jungfreisinnigen sind überzeugt, dass wir mit der Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen mehr Transparenz schaffen und so auch das Vertrauen in die Kirchen stärken würden. Sagen Sie Ja zu unserem Memorialsantrag und somit Ja zu mehr Mitbestimmung.

Verhalten im Abstimmungskampf
Unserer Meinung nach dürfen öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie beispielsweise die Kirche, in einem Abstimmungskampf ihre Meinung kundtun. Sie dürfen jedoch nicht in diesem Ausmass in einen Abstimmungskampf eingreifen, wie e s die Kirchen bei der Konzernverantwortungsinitiative oder beim Memorialsantrag zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen gemacht haben. So finden wir es beispielsweise völlig übers Ziel hinausgeschossen, dass jedem Haushalt einen mehrseitengen Flyer zugeschickt wurde, mit Gründen gegen den Memorialsantrag. Solche Ausgaben waren für uns Jungfreisinnige undenkbar. Solange die Kirche den Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft beansprucht, hat sie sich auch an gewisse Spielregeln zu halten. Ansonsten soll sie sich von diesen Fesseln befreien und selbst die Trennung von Kirche und Staat fordern.