Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache
Begründung
Parole
Der Druck auf die Grenzen Europas nimmt zu. Dafür braucht die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) mehr finanzielle, personelle sowie materielle Unterstützung. Die Schweiz soll ihren Teil dazu beitragen. Eine Ablehnung des Ausbaus von Frontex hätte zur Folge, dass die Schweiz automatisch ihren Status als Mitglied von Schengen verliert. Die Zusammenarbeit im Schengenraum ist aber wichtig für die tägliche Fahndungsarbeit der Sicherheitsbehörden.