Familienpolitik

Die heutige Familienpolitik ist geprägt durch veraltete Rollenbilder und massive Fehlanreize. Aktuelle rechtliche Regelungen begünstigen Familiengefüge, in welchen der Mann der Hauptverdiener ist. Gleichgeschlechtliche Paare sind weiterhin von vielen Rechten ausgeschlossen und werden gegenüber einer klassischen Lebensgemeinschaft benachteiligt. Damit soll gebrochen und stattdessen eine liberale Familienpolitik verfolgt werden, welche allen die grösstmögliche Freiheit gewährt. Deshalb ist es zentral, dass sowohl LGBTQ+ und andere Familien ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten können. Geschlechterspezifische Regelungen und solche die der sexuellen Orientierung anknüpfen, sollen grundsätzlich abgeschafft werden.

Denn Gleichstellung bedeutet gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle.

Unsere Forderungen…

  • Einführung der Individualbesteuerung
  • Ersetzung der bisherigen Zivilstände durch eine Verantwortungsgemeinschaft
  • Legaler Zugang zu Leihmutterschaft, Samenspende und In-vitro-Fertilisation
  • Erweiterung des Adoptionsrechts auf alle Lebensgemeinschaften
  • Abbau der bürokratischen Vorschriften der familienergänzenden Kinderbetreuung
  • Abschaffung des Pflichtteilsrechts
  • Umwandlung des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs in eine Elternzeit

Verantwortungsgemeinschaft

Die Ehe, das Verlöbnis und die eingetragene Partnerschaft sollen als zivilrechtliche Konstrukte abgeschafft werden. Stattdessen fordern wir die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft, welche im Rahmen des Gesetzes frei gestaltet werden kann. Diese steht allen Lebensgemeinschaften mit mehr als einer Person offen, auch polygamen Beziehungen. Um den Aufwand zu verringern, sollen gewisse Rechte und Pflichten aus dem heutigen Eherecht vereinfacht übernommen werden können: Im Grundsatz sollen alle Rechte und Pflichten des bisherigen Zivilgesetzbuches, welche nur verheirateten Paaren zugänglich sind, jeder partnerschaftlichen Personengemeinschaft zukommen. Mittels einfachen Vertrages ohne bestimmte gesetzliche Hürden gemäss Obligationenrecht soll dispositives Gesetzesrecht übernommen, ausgeschlossen und modifiziert werden können, während es dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt, zwingende Normen (analog zum Arbeitsrecht) zu erlassen, welche in jedem Fall in einer Verantwortungsgemeinschaft zur Anwendung gelangen müssen.

Die Normen aus dem Erbrecht, welche das heutige Eherecht betreffen, werden ebenfalls unter die freie Disposition der betroffenen Paare gestellt. Eine partnerschaftliche Personengemeinschaft, welche keinen solchen Vertrag unterzeichnet, fällt unter das Recht der einfachen Gesellschaft. Des Weiteren soll beispielsweise eine Vereinbarung zur Hinterlassenenrente aufgenommen werden können, wobei diese neu für beide Geschlechter die gleichen Rechte umfassen soll. Diese Verantwortungsgemeinschaft ist für alle Beziehungsformen zugänglich. Gewisse Regelungen, welche heute auf dem Zivilstand basieren, wie z.B. das Bleiberecht oder der Familiennachzug sollen nicht mehr vom Zivilstand, sondern primär von anderen Faktoren wie Integrationsbestrebungen und Anstellungsverhältnis abhängen.

Fiskalpolitik

Aufgrund der steigenden Steuerprogression und der gemeinsamen Besteuerung des Einkommens von Ehepaaren ist es unattraktiv, dass beide Vollzeit arbeiten. Dies trifft Frauen tendenziell stärker, besonders nach der Geburt, sodass diese beruflich zurückstecken, was sich wiederum im Lohnunterschied zwischen den beiden Geschlechtern niederschlägt. Um diesen Fehlanreiz zu beheben, fordern wir die Einführung der Individualbesteuerung auf allen drei fiskalischen Ebenen. Zudem sollen Kinder- und Ausbildungsabzüge, unabhängig von Zivilstand und Lebensform gleichermassen gewährt werden. Alternativ sollen diskriminierende Steuerprogressionen aufgehoben werden.

LEIHMUTTERSCHAFT, SAMENSPENDE UND IN-VITRO-FERTILISATION

Der Zugang zur Leihmutterschaft, Samenspende und In-vitro-Fertilisation soll für alle Personen legal zugänglich gemacht werden. Bei der Geburt des Kindes soll die Partnerin oder der Partner automatisch als Elternteil anerkannt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zudem sollen die Anforderungen bei der Stammzellenforschung gelockert werden.

Erbrecht

Durch den Pflichtteil wird staatlich in die Entscheidungskompetenz des Einzelnen, frei über sein Vermögen zu verfügen, eingegriffen. Wir sind der Auffassung, dass jede Person selbst über die Vergabe ihres gesamten Vermögens nach dem Tod entscheiden soll. Aus diesem Grund fordern wird die Abschaffung des Pflichtteilsrechts.

FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG

Die familienergänzende Kinderbetreuung soll dereguliert werden. Wir fordern den Abbau nationaler und kantonaler Hürden, um ein möglichst breites Angebot zu ermöglichen und die Zugänglichkeit zu solchen Angeboten zu vereinfachen.

Adoptionsrecht

Wir fordern, dass Adoption für alle Personen möglich ist, unabhängig des gewählten Zivilstandes. Ausschlaggebend muss sein, dass man sich dauerhaft um das Kind kümmern, für seinen Unterhalt aufkommen und seine Erziehung gewährleisten kann.

Elternzeit

Wir fordern die Einführung einer Elternzeit von 16 Wochen, welche unter den Paaren frei aufgeteilt werden kann. Diese 16 Wochen ersetzen die bereits bestehenden 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und die 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Finanziert soll dies, wie bis anhin, über die Erwerbsersatzordnung werden. Massgebend für die Berechtigung des Bezugs soll der Umstand sein, dass die Personen eine Erziehungsfunktion wahrnehmen. Die Elternzeit kann während einem Jahr flexibel bezogen werden.