Remo Goethe
Co-Präsident
Jungfreisinnige Kanton Glarus

An der kommenden Landsgemeinde können wir ein weiteres überflüssiges Gesetz abschaffen. Ein Gesetz, welches aus dem letzten Jahrhundert stammt und heute völlig überholt ist. Das Tanzverbot, oder besser gesagt, das Verbot von Veranstaltungen jeglicher Art an den fünf hohen Feiertagen im Kanton Glarus.

Im Juli 2018 hat ein überparteiliches Komitee einen Memorialsantrag zur kompletten Abschaffung des Tanzverbotes eingereicht. Der Regierungsrat hat daraufhin einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser Gegenvorschlag würde Partys und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen erlauben, jedoch ein unumstrittenes Golfturnier am Bettag weiterhin verbieten. In den Augen der Jungfreisinnigen ist dies keine vertretbare Lösung. Wir wollen eine Lösung, welche für alle statt für wenige einen Mehrwert bringt. Weiterhin wäre es beispielsweise verboten, mittels eines Zelts eine Veranstaltung oder Sportanlässe im Freien durchzuführen. So soll Unihockey in der Halle gespielt werden dürfen, aber Fussball im Buchholz nicht. Diese Regelung ist für uns untragbar und nicht nachvollziehbar. In der Vergangenheit mussten Sonderbewilligungen gesprochen werden, dass für den Kanton prägende Veranstaltungen durchgeführt werden konnten. So beispielsweise das Cupspiel zwischen dem FC Linth 04 und dem FC St. Gallen im Jahr 2017, welches an einem Bettag stattfand. Auch deshalb ist eine Abschaffung des ganzen Gesetzes zu empfehlen, denn dies schafft einheitliche Regeln.

Es wird immer wieder das Argument in die Runde geworfen, dass es doch möglich sein sollte, fünf Tage im Jahr nicht feiern zu gehen, um die Zeit mit der Familie zu geniessen. Doch auch heute verhindert das geltende Recht das Feiern nicht. Junge, die das Bedürfnis nach Unterhaltung an diesen fünf Tagen haben, fliehen in unsere Nachbarkantone, in welchen dieses Gesetzt bereits gelockert wurde. Somit fliessen mögliche Einnahmen des Kantons Glarus in auswärtige Kantone. Mit dem Status quo bestrafen wir die Glarner Betreiber von Gastrobetrieben, Vereine oder sonstige Veranstalter, welche keine Bewilligung erhalten und deshalb geschlossen bleiben müssen, oder die Veranstaltung nicht durchführen dürfen. Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass junge Leute feiern gehen. In der heutigen Zeit, da viele Menschen keiner Kirche angehören oder trotz Kirchenzugehörigkeit nicht mehr religiös sind, ist es falsch, dass das Ruhetagsgesetz als Erziehungsmassnahme durch kirchliche Institutionen benutzt wird um vorzuschreiben, wann und ob eine Familie Zeit miteinander verbringen soll.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das heutige Recht veraltet und auch der Gegenvorschlag keine Lösung ist. Dieser führt weiterhin zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Veranstalter und zu Ausnahmeregelungen, deren Kriterienraster nicht nachvollziehbar ist. Packen wir an der kommenden Landsgemeinde die Chance und schaffen die veraltete Regelung ganz ab. Somit erreichen wir für alle die gleichen Möglichkeiten und Regeln. An der Ruhe wird sich nichts ändern, hierfür gibt es andere Gesetze welche die Ruhe das ganze Jahr und an allen Sonntagen gewährleistet, dafür brauchen wir kein Sondergesetzt für fünf Tage im Jahr.