Wir Jungfreisinnigen begrüssen grundsätzlich, das auch der Regierungsrat die Notwendigkeit der Anpassung im Steuergesetz bezüglich Kirchensteuer für juristische Personen sieht. Jedoch sehen wir unsere,mit dem Memorialsantrag gestellten Forderungen als zuwenig berücksichtigt. Unsere ausführliche Antwort zur Vernehmlassung findest du unterstehend.